3G Regelung tritt in Kraft !
von Herzig GmbH


Aktuell betrifft diese Regelungen nur unsere H-Zentren in SCHWETZINGEN sowie STUTTGART.

Ab dem
16.08.2021
ist ein Besuch bei uns nur unter Beachtung der 3G Regel möglich.


Im Einzelnen heißt dies du musst entweder
-
Getestet sein (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Std. oder PCR-Test, nicht älter als 48 Std.)

*Ein Selbsttest kann nur dann akzeptiert werden, wenn er direkt vor Ort bei uns durchgeführt wird !
-
Genesen sein (Nachweis erforderlich
)


-
Geimpft sein (Nachweis erforderlich
)


(Als vollständig geimpft gelten alle, deren 2. Impfung 14 Tage zurück liegt)
Bitte beachtet außerdem, dass das Tragen eines medizinischen MNS oder eine FFP2-Maske sowie eine vorherige Terminvereinbarung auch weiterhin Pflicht sind.
Über Änderungen, auch zu anderen H-Zentren, informieren wir euch natürlich umgehend.
Bleibt gesund.
Euer Herzig-Team 
